Sozialpädagogische Familienhilfe

Durch die intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung probiert und geübt. In der Regel ist sie für einen längeren Zeitraum (1 bis 2 Jahre) gedacht. Die wöchentliche Besuchszeit wird in der Kennenlernphase auf etwa 1-5 Stunden veranschlagt und nimmt im Verlauf der Zeit ab.

Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag der Eltern und die Aufstellung eines Hilfeplans (§ 36 SGB VIII), in dem die Probleme und die Lösungsschritte einschließlich gemeinsamer Ziele und Überprüfungszeiträume festgelegt werden. Sozialpädagogische Familienhelfer besuchen Familien regelmäßig in ihrer Wohnung. Bei ihren Besuchen erleben Familienhelfer die vorliegenden Themen unmittelbar und suchen vor Ort gemeinsam mit den Familien nach nahe liegenden und passenden Lösungen. Den Familien soll die Verantwortung für die Bewältigung ihrer vielfältigen und gehäuften Probleme nicht abgenommen werden, sondern sie sollen durch SPFH nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu eigenen Lösungen angeregt werden, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Als zentrale Kennzeichen dieses Ansatzes können die Arbeit im Bereich des familiären Heims und die Bildung einer tragfähigen Vertrauensbasis gelten. Dies ist die Basis, um auch tiefgreifende Problemlagen behandeln zu können und verschiedene sozialpädagogische Methoden einzusetzen.

Kontakt

patch GbR
Birkenbachtal 34
91617 Oberdachstetten

Telefon: 09845/9859890
E-Mail: info@patch-franken.de

www.patch-franken.de

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok Ablehnen