Clearing

Definition: Clearing ist eine Hilfe für Familien, Teilfamilien und Jugendliche, die eine Krisensituation nicht durch eigene Ressourcen klären und bewältigen können.
Clearing kann individuell oder auf Anregung und Beauftragung durch das Jugendamtes oder nach einer familiengerichtlich erteilten Auflage durchgeführt werden.

Clearing im Auftrag des Jugendamtes

Die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes (ASD) können Clearing als kurzfristig verfügbares Instrument nutzen, um herauszufinden welche Hilfeart die geeignete ist.
Im Clearing werden keine Entscheidungen getroffen, sondern Lösungen, Ziele und Ressourcen gesucht und aktiviert. Bei einer Beauftragung durch das Jugendamt legt die Clearingstelle die Ergebnisse des Clearings dem Jugendamt als Bericht vor und bietet damit eine fundierte Basis für eine lösungs- und ressourcenorientierte Entscheidungsfindung innerhalb des internen Entscheidungsprozeß im Jugendamt.

Leitgedanken

Der Grundgedanke des Clearings liegt in der Annahme, dass jede Familie und jedes Familiensystem das Potential und die Ressourcen für Lösungen akuter Krisen besitzt. Beim Clearing werden die Familien als Experten der eigenen Situation betrachtet. Clearing versucht gemeinsam mit der Familie und ihrem Expertenwissen zu arbeiten. Sichtbar gemacht bieten diese Potentiale und Ressourcen die Chance praktikable und kindeswohlorientierte Lösungen zu finden.

Zielgruppe

  • Familien oder Teilfamilien bei denen nicht deutlich ist, ob bzw. welche Hilfeform sie benötigen und annehmen können, um eine angemessene Erziehungssituation zu gewährleisten oder herzustellen. Eine Sonderform stellt hier das Schulbegleitungsclearing dar. Hier wird im Rahmen des Clearings geklärt in wie weit eine Schulbegleitung des Kindes bei der Lösung schulischer Probleme als geeignete Maßnahme hilfreich ist.
  • Familien oder Teilfamilien bei denen die Inobhutnahme/Fremdplazierung eines oder mehrerer Kinder in Betracht gezogen wird und die Motivation der Familie/Teilfamilie, sich auf eine familienerhaltende Maßnahme einzulassen, geklärt werden soll.
  • Familien/Teilfamilien, bei denen es zu einer Inobhutnahme gekommen ist und der Bedarf an Unterstützung und das Maß an Motivation, diese konstruktiv anzunehmen, abgeklärt werden soll, um eine zeitnahe Rückkehr zu ermöglichen.

Rahmenbedingungen

  • Clearing ist eine intensive Form der Hilfe zur Erziehung die sich unter dem § 27 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe einordnen lässt.
  • Clearing dauert bei uns - je nach Wunsch des Auftraggebers - vom Auftragsgespräch bis zur Vorlage des Abschlußberichtes  4 – 12 Wochen

Methoden sind u.a..

Soziogramm (Genogramm), Lebenslinie, Ressourcencheck, Beobachtung, Aktives Zuhören, Krisenthermometer, Reframing, Positive Verstärkung, Visualisierung, runder Tisch,…

Kontakt

patch GbR
Birkenbachtal 34
91617 Oberdachstetten

Telefon: 09845/9859890
E-Mail: info@patch-franken.de

www.patch-franken.de

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