Aufsuchende Familienberatung/-therapie

Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) ist ein systemisch-therapeutisches Konzept.

AFT soll Familien erreichen, die mit herkömmlichen therapeutischen Jugendhilfeangeboten nicht oder nicht mehr erreichbar sind. Merkmale bei diesen Familien sind/können sein: Resignation, Motivationsmangel, beschränkte Ressourcen zur Konfliktlösung, wiederkehrende Krisen, Erfolglosigkeit bei den eigenen Bewältigungsstrategien, häufige Grenzüberschreitungen (diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit).
Es ist Ziel der Aufsuchenden Familientherapie, über neue/funktionale Handlungsmuster und alternative Handlungsmöglichkeiten Ressourcen freizulegen und damit der Familie die Möglichkeit für Veränderungen zu schaffen.
Neben den in den helfenden Berufen inzwischen selbstverständlichen Standards wie Einhaltung des Datenschutzes, regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen etc. sind folgende Qualitätskriterien Handlungsgrundlage für den Einsatz von AFT. Sie entsprechen den von der DGSF am 11.9.2009 beschlossenen Qualitätskriterien zur Praxis der AFT.

Die Qualitätskriterien sind im Einzelnen:

1. Aufsuchend
Die Aufsuchende Familientherapie ist ein niederschwelliges therapeutisches Angebot. Dazu gehört unter anderem, dass mit der Familie zu Hause unter Einbeziehung des Umfeldes gearbeitet wird. Dieses Sich-Einlassen auf das Lebensumfeld der Familie vermittelt dieser ein Gefühl von Sicherheit, die eine Grundvoraussetzung für eine Erfolg versprechende Arbeit darstellt.

2. Co-Therapie
Die Aufsuchende Familientherapie arbeitet in der Regel mit zwei TherapeutInnen. Die Co-therapeutische Arbeitsweise ermöglicht das Reflecting-Team, als wichtigste Methode von AFT, und andere therapeutische Methoden zur Vermeidung von möglichen „Sogwirkung“ durch die Familie.

3. Dauer der AFT
In der Praxis hat sich ein Zeitraum von 26 bis 52 Wochen bewährt. Eigenverantwortung und Ressourcen der Familie werden durch die zeitliche Begrenzung erhalten und kontraproduktive Gewöhnungsprozesse werden verhindert. Die zeitliche Begrenzung schafft Verbindlichkeiten bei der Familie wie bei den TherapeutInnen.

4. Qualifikation
AFT-MitarbeiterInnen verfügen neben einem psychosozialen Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss über eine mindestens 3-jährige familientherapeutische/systemische Weiterbildung an einem SG- bzw. DGSF-anerkannten Institut. Die MitarbeiterInnen sind durch SG/DGSF zum Systemischen (Familien-) Therapeuten zertifiziert.

5. Supervision
Regelmäßige Supervision ist ein unabdingbarer Bestandteil von AFT.

Kontakt

patch GbR
Birkenbachtal 34
91617 Oberdachstetten

Telefon: 09845/9859890
E-Mail: info@patch-franken.de

www.patch-franken.de

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